Paare dürfen in Österreich eine Samenspende für die Insemination (IUI) oder eine künstliche Befruchtung mittels IVF/ICSI in Anspruch nehmen. Bei der Verwendung von Samenzellen einer dritten Person muss ein Notariatsakt, also eine notariell beglaubigte Zustimmungserklärung erstellt werden.
Für die Verwendung einer Samenspende gibt es viele verschiedene Gründe. Bei heterosexuellen Paaren kommt die Spende beispielsweise dann in Frage, wenn der Mann eine schwere Infertilität aufweist:
Auch gleichgeschlechtlichen Paaren steht die Samenspende für die Insemination, IVF oder ICSI offen (siehe auch → ROPA.
Für Spender aus Österreich gilt: Die Samenspende muss nicht-anonym (offen) und altruistisch erfolgen. Der Spender muss mindestens 18 Jahre alt sein und darf keine Infektionskrankheiten oder Erbkrankheiten aufweisen.
Die genetischen Untersuchungen schließen zwingend ein:
Die Voraussetzung für die Freigabe der Samenspende durch die spendende Person ist die Zustimmung für die Verwendung seiner Samenzellen für eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung und für die Auskunftserteilung seiner Daten gegenüber dem entstandenen Kind. Festgehalten wird auch, dass der Spender dem zukünftigen Kind gegenüber weder Rechte noch Pflichten hat. Die Samenspenden eines Spenders dürfen ebenso wie die Eizellspende nur einer Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden. Alle Details zur medizinischen Indikation, den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie zum Ablauf und möglichen Risiken müssen im persönlichen Arztgespräch geklärt werden.