Next Fertility IVF Prof. Zech

Für Mitarbeiter (intern)

Whistleblowing-Meldungen

Wenn Sie Bedenken bezüglich eines Risikos, eines Fehlverhaltens oder eines Fehlverhaltens am Arbeitsplatz haben, hoffen wir, dass Sie sich in der Lage fühlen, diese zunächst mit Ihrem direkten Vorgesetzten oder dem leitenden Kliniker zu besprechen. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. (Der Begriff Vorgesetzter / Linienvorgesetzter ist ein Oberbegriff und schließt alle Kliniker mit Personalverantwortung und alle Mitarbeiter mit Aufsichtsfunktion ein). Sie können in dieser Phase auch den örtlichen Vertreter der Personalabteilung benachrichtigen.

Alle Mitarbeiter werden ermutigt, wenn möglich zuerst eine interne Lösung zu suchen. Wenn jedoch die Bedenken den unmittelbaren Vorgesetzten betreffen, diese könnten einen Interessenkonflikt verursachen und alle daraus resultierenden Maßnahmen würden die Angelegenheit nicht lösen. In diesem Fall sollte der Mitarbeiter das Anliegen mit seinem Personalvertreter besprechen und/oder die Meldung direkt über den von der Next Clinics Gruppe für diesen Zweck bereitgestellten Kanal machen:

  1. Für telefonische Meldungen Österreich wählen Sie die Durchwahl: +43 800 9687 4357
  2. Für Online-Meldungen (anonym oder nicht) verwenden Sie die folgende Website von SeeHearSpeakUp: https://fileaconcern.org/nextclinics

Die direkten Kontaktstellen für Whistleblowing (identifiziert oder anonym) sind:

Group HR Manager: beaufsichtigt, koordiniert und/oder unterstützt jeden einzelnen Fall, auf den die Whistleblowing-Politik und das Verfahren Anwendung finden sollten. Der Vorstand und der Managing Director der NextClinics Group werden vom Group HR Manager über alle bedeutenden Whistleblowing-Fälle informiert.

Diese Struktur ermöglicht ein lokales und gruppenbezogenes Vorgehen in jedem Einzelfall und stellt sicher, dass mögliche Interessenkonflikte zwischen dem Beschwerdeführer und dem Empfänger der Beschwerde minimiert werden. Wird für den Hinweis eine Telefonverbindung oder eine andere Art der nicht schriftlichen Sprachübermittlung mit Gesprächsaufzeichnung genutzt, sind interne und externe Stellen berechtigt, den mündlich gegebenen Hinweis auf folgende Weise zu dokumentieren, wenn der Hinweisgeber seine Zustimmung dazu gibt:

  1. durch eine Tonaufzeichnung des Gesprächs, die für die Dauer der Prüfung der Gültigkeit der Meldung und zu Beweiszwecken in einem späteren Verwaltungsverfahren zur Verfügung steht oder
  2. durch eine vollständige und genaue Abschrift des Gesprächs, die von den für die Bearbeitung der Meldung zuständigen Mitarbeitern angefertigt wird.

Hat der Hinweisgeber seine Identität offengelegt oder ist dies bei anonymen Hinweisen ohne Offenlegung seiner Identität möglich, muss ihm die interne oder externe Stelle die Möglichkeit geben, die Abschrift des Gesprächs zu überprüfen, zu korrigieren und durch Unterschrift zu bestätigen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der Einwilligung in Frage gestellt. Die aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitungen und Übermittlungen werden nicht berührt.

Der Eingang wird dem Informanten innerhalb von 7 Tagen nach Einreichung der Meldung bestätigt.