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Kinderwunsch für Frauenpaare

(Kinderwunschbehandlung für gleichgeschlechtliche weibliche Partnerschaften)

Viele Frauenpaare wünschen sich von Herzen ein gemeinsames Kind. Dies war bis vor wenigen Jahren mit zahlreichen Hürden verbunden. Auch jetzt (Stand 2024) ist eine Kinderwunschbehandlung gleichgeschlechtlichen Paaren in vielen europäischen Staaten verwehrt. In Österreich jedoch steht eine Kinderwunschbehandlung auch Frauenpaaren offen. Bei Next Fertility IVF Prof. Zech Bregenz unterstützen wir die Paare bei der Familiengründung und stehen Ihnen mit einem kompetenten Team zur Seite.

Mit den Möglichkeiten einer Samenspende und/oder Eizellspende oder einer doppelten Mutterschaft durch die ROPA-Methode verfügen wir über ein großes Repertoire an Fruchtbarkeitsbehandlungen, die ausgezeichnete Erfolgsquoten aufweisen und eine gesunde Schwangerschaft ermöglichen.

Wie steht es um Ihre Fertilität?

Wie steht es um Ihre Fertilität und Ihre Chancen, den Traum einer Familie Wirklichkeit werden zu lassen? Mit unserem Fertilitätscheck für Frauen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Einblick in Ihren Fertilitätsstatus zu erhalten und Ausgangsbedingungen für ein Wunschkind abzuklären. Kinderwunschmöglichkeiten für Frauenpaare:

Ablauf

Nach einem Erstgespräch, sowie einer ausführlichen Untersuchung legen wir gemeinsam fest, welche Behandlungsmethode für Sie in Frage kommt. Da für diese Art der Kinderwunschbehandlungen immer Spendersamen benötigt wird, ist eine Zustimmungserklärung in Form eines Notariatsakts notwendig. Dieser hält fest, dass beide Partnerinnen der Verwendung des Spendersamens zustimmen und in die Behandlung einwilligen.

Gerne bieten wir auch eine psychologische Kinderwunschberatung zu den genannten Therapieoptionen an, insbesondere bei Fragen zur Drittspende und natürlich als emotionale und psychologische Unterstützung vor, während und nach der Therapie.

Wichtige Fragen zum Thema Kinderwunsch für Regenbogenfamilien

Prinzipiell können sich auch gleichgeschlechtliche Kinderwunschpaare aus dem Ausland bei uns behandeln lassen, allerdings ist es ratsam sich im Vorfeld über die Rechtslage im Heimatland zu informieren. So ist die Anerkennung der Elternschaft beider Partnerinnen oder die Möglichkeit der Adoption des Kindes in jedem Land unterschiedlich. Der Notariatsakt zur Samenspende jedoch muss immer in dem Land erfolgen, in dem die Therapie erfolgt. In diesem Fall also Österreich. Gerne vermitteln wir Ihnen den Kontakt zu einem Notar in unserer Nähe!

Österreichischen Paaren steht eine finanzielle Unterstützung durch den IVF-Fonds zu, sofern die Paare die Einschlusskriterien für diesen erfüllen. Seit 2015 steht dieser auch Frauenpaaren zu Verfügung.

Wir arbeiten seit vielen Jahren mit renommierten Samenbanken zusammen, die die entsprechenden Spenderprofile bereitstellen. Ausgewählt wird der Spendersamen direkt vom Kinderwunschpaar. Wichtig ist, dass die Spende nach österreichischem Gesetz offen, d.h. nicht-anonym zu erfolgen hat. Dies bedeutet nicht das Kinderwunscheltern oder Spender Kontakt zueinander aufnehmen können, sondern dass das Kind nach Vollendung des 14. Lebensjahres das Recht hat, Auskunft über den Spender zu bekommen.

Natürlich ist es möglich einen Spender selbst mitzubringen. Auch hier müssen die rechtlichen Auflagen erfüllt und die entsprechenden medizinischen Abklärungen erfolgt sein.

Es gibt unterschiedliche nationale Regeln, zu wie vielen Familien ein Spender beitragen darf. In Österreich darf der Samen ein- und desselben Spenders nur für drei Familien verwendet werden. Jede Familie erwirbt daher ein Schwangerschaftsrecht, so dass sie sicher sein kann diesen Spendersamen verwenden zu dürfen. Die Anzahl der entstandenen Kinder innerhalb der Familien ist nicht beschränkt.


siehe auch

→ Samenspende
→ Insemination
→ ROPA
→ Eizellspende