SARS-CoV-2 Test
Serologische Untersuchungen:
Corona Virus-Test
Anmeldung und Terminreservierung (Bregenz)
Vorausgesetzt Sie sind gesund und zeigen keine Symptome einer akuten Erkrankung, können Sie sich hier zum Test bei uns anmelden. Bitte informieren Sie sich zunächst über die einzelnen Testverfahren (siehe z.B. die angeführte Tabelle unten) und wählen Sie dann den gewünschten Test aus. Buchen Sie anschließend Ihren Wunschtermin im Online-Kalender (je nach Verfügbarkeit) und kommen Sie zur angegeben Zeit vorbei (Römerstraße 2, GWL 3. Stock). Es gelten die österreichweiten Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen, z.B. das Tragen einer Schutzmaske (FFP2 oder Mund-Nasen-Schutz).
Die Dauer der Probenauswertung ist abhängig vom gewählten Test (siehe Vergleichstabelle) sowie von der Auslastung des Labors. Auf Wunsch reservieren wir Ihnen gerne einen Termin für eine ärztliche Befundbesprechung (kostenpflichtig).
Eine Übersicht zu den einzelnen Corona-Virus-Testverfahren (klinischer Hintergrund, Indikation, Unterschiede, Dauer der Probenauswertung, Kosten) finden Sie weiter unten im Anschluss an das Anmeldeformular.
Noch Fragen?
Für weitere Informationen zu unserem Testangebot, aber auch bei persönlichen Fragen und Anliegen können Sie uns gerne auch telefonisch kontaktieren.
Corona Virus-Test - HOTLINE:
Mo - Fr, 11:00 - 12:00 Uhr
Aktuell werden keine PCR-Tests angeboten! Terminreservierung für Antigen- oder Antikörpertests weiterhin via Kontaktformular möglich.
Die SARS-CoV-2-Testverfahren im Vergleich
Falls Sie die bekannten COVID-19 Symptome, wie z.B. Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit aufweisen, kommen Sie keinesfalls in unsere Praxis, sondern wählen Sie die Gesundheitshotline 1450.
A) Antigen-Schnelltest
Hinweis auf aktive Infektion
Verfahren: direkter Test
Nachweis des Virus-Antigens (Oberflächenprotein der Virushülle)
Dauer bis zum Testergebnis:
ca. 15-30 Minuten
- Testung von asymptomatischen und symptomatischen Personen, z.B. Besucher von Einrichtungen, Unternehmen
"SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test" (Roche)
Testergebnisse werden derzeit nicht per E-Mail, sondern nur vor Ort ausgehändigt, direkt im Anschluss an die Probenabnahme und Auswertung.
Kosten: 30,-
(keine Barzahlung, nur Bankomat- oder Kreditkarte)
B) PCR-Gurgeltest od. Rachen-Nasenastrich
Hinweis auf aktive Infektion
Verfahren: direkter Test
Nachweis des Virus Erbguts RNA (ribonucleic acid, "Ribonukleinsäure")
Dauer bis zum Testergebnis:
ca. 8-24 Stunden (laborabhängig)
- Testung von asymptomatischen und symptomatischen Personen
- Testung von Personen, die durch SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test positiv befundet wurden
C) Nachweis der T-Lymphozytären Immunantwort
Hinweis auf: durchgemachte, nicht mehr aktive Infektion
Verfahren: indirekter Test
Nachweis einer T-Zellen-Immunreaktion über SARS-CoV2 (Spike-Protein)
Dauer bis zum Testergebnis:
7 bis 10 Tage (laborabhängig)
- Quantitative Bestimmung der T-Zellulären Immunantwort des Spikeprotein
- Bei genügend T-Zellen (Gedächtnis) schützen diese vor einer schweren Reinfektion
- Kein Befreiungsattest möglich
Terminreservierung nur telefonisch möglich (+43 5574 23953)
Blutabnahme nur am: Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag von 08:00 Uhr bis 09:00 Uhr möglich
LTT-SARS-CoV-2 Peptide zum Nachweis der T-Lyphozytären Immunantwort
Laboruntersuchung: 122,54
Logistik: 1 Person: 64,-
2 Personen: je 32,-
ab 3 Personen: Logistik gratis
Blutabnahme vor Ort: 30,-
(keine Barzahlung, nur Bankomat- oder Kreditkarte)
D) Antikörper Neutralisationstest
Hinweis auf: durchgemachte, nicht mehr aktive Infektion oder nach Impfung gegen SARS-CoV-2
Verfahren: indirekter Test
Nachweis: hemmende Wirkung von Anti-SARS-CoV-2-Antikörpern im Serum
Dauer bis zum Testergebnis:
ca. 1-7 Tage (laborabhängig)
Qualitative Bestimmung der hemmenden Wirkung von Anti-SARS-CoV-2-Antikörpern im Serum auf die Bindung der Rezeptor-Bindungsdomäne (RBD) des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 an den ACE2-Rezeptor.
SARS-CoV-2 NT (EIA) (TECOmedical)
Bitte bringen Sie zum Testtermin einen gültigen Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltsberechtigungskarte mit. Das ist für die Erstellung des Attests erforderlich.
Kosten: 59,- (inkl. ärztlichem Attest)
(keine Barzahlung, nur Bankomat- oder Kreditkarte)
Alle Testverfahren erfolgen nach WHO-Kriterien. Zur genaueren Abklärung wann und welche Personengruppe welchen Test durchführen sollte, empfehlen wir die Priorisierung nach der Nationalen Teststrategie SARS-COV-2 des Robert-Koch Institutes (RKI) in Deutschland.
FAQ - Akutnachweis (direkte Testverfahren)
Stand 18.03.20211. Was ist der Unterschied zwischen einem PCR-Test und einem Antigen-Schnelltest?
Der PCR-Test basiert auf dem Nachweis einer aktiven Infektion anhand des Virus Erbguts RNA (ribonucleic acid, "Ribonukleinsäure"). Auch bei Antigentests geht es um eine aktive Infektion. Als Antigene werden in diesem Fall die Proteine bzw. die Proteinhülle, also die Bausteine des Virus, bezeichnet. Im Falle eines positiven Ergebnisses, sollte der Antigen-Schnelltest durch einen PCR Test überprüft und gegebenenfalls bestätigt werden.
2. Was ist dran an der Aussage, dass viele PCR-Tests falsch positiv sind?
Der PCR-Test gilt als Gold-Standard der direkten Testungen zum Nachweis von SARS-CoV-2. Falsch-positive Testergebnisse kommen praktisch nicht vor. Theoretisch wären diese nur denkbar im Sinne einer Kontamination oder nicht-validierten Arbeitsprotokollen. Beide Möglichkeiten sind in einem etablierten Labor faktisch ausgeschlossen.
3. Können auch andere Corona Viren einen positiven PCR-Test verursachen?
Die etablierten PCR Test Kits schließen dies praktisch aus. Die verschiedenen Corona Viren unterscheiden sich in ihrer Genomsequenz teils deutlich voneinander. Alle RT-qPCR-Primer zeigten eine Inklusivität für SARS-CoV-2. Dies bedeutet, dass diese so ausgewählt werden, dass sie nur auf Gensequenzen des SARS-CoV-2 Genoms matchen. Eine etwaige Homologie mit dem SARS-Corona Virus (SARS-CoV-1) ist zu vernachlässigen, da dieses Virus seit 2004 weltweit nicht mehr nachweisbar ist.
4. Kann der Antigen-Schnelltest/PCR-Test nur oral durchgeführt werden?
In unserer Praxis bieten wir ausschließlich die Mund/Nasenabstrich-Variante (nasopharyngealer Abstrich) an.
5. Gibt es den Befund des PCR-Tests / des Antigen-Schnelltests auch auf Englisch?
Ja
6. Wieviel kostet der entsprechende Test?
siehe Vergleichstabelle
7. Wie lange dauert die jeweilige Auswertung?
siehe Vergleichstabelle
FAQ - Antikörpernachweis (indirekte Testverfahren)
Stand 18.03.20211. Was ist der Unterschied zwischen einem Antikörpertest (IgG) und einem Neutralisationstest?
Der Neutralisationstest (NT) ist ein Verfahrensnachweis zur Quantifizierung von neutralisierenden körpereigenen Antikörpern gegen einen Infektionserreger im Serum. Er wird damit zur Beurteilung des Immunstatus gegen einen Erreger herangezogen. Der Nachweis von Erreger-spezifischen IgG Antikörpern könnte ein Hinweis auf eine Immunität sein, darf aber nicht mit einer erworbenen Immunität gleichgesetzt werden. Dafür bedarf es den Nachweis von neutralisierenden Antikörpern.
Wichtig: Die Österreichische Gesellschaft für Laboratoriums Medizin und Klinische Chemie ÖGLMKC und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) empfehlen daher den Nachweis einer Immunreaktion - unabhängig vom jeweiligen Test und von spezifischen methodischen Limitationen - nach aktuellem Wissensstand nicht als Beweis einer vollständigen und anhaltenden Immunität gegen SARS-CoV-2 zu interpretieren (Stand 01.03.2021).
2. Welchen Test soll ich durchführen lassen? Neutralisationstest oder Antikörpertest (IgG)?
Auf Wunsch reservieren wir Ihnen gerne einen Termin für eine ärztliche Beratung (kostenpflichtig). Kontakt: ursula.kuetzler@ivf.at
3. Wieviel kostet der entsprechende Test?
siehe Vergleichstabelle
4. Wie lange dauert die jeweilige Auswertung?
siehe Vergleichstabelle
5. Was bedeutet die Zahl (Antikörper), wie lange bin ich nun immun?
Der alleinige quantitative Nachweis von virusspezifischen IgG Antikörpern liefert einen Hinweis auf eine Immunreaktion nach Kontakt mit Virusbestandteilen. Diese Testung auf Erreger-spezifische Antikörper ist jedoch nicht als Beweis einer vollständigen und anhaltenden Immunität gegen SARS-CoV-2 zu interpretieren. Hinweise zum Immunstatus kann aber ein Neutralisationstest (NT) liefern. Dieser ermittelt, ob neutralisierende Antikörper gegen das SARS-2-Cov-2 Virus gebildet worden sind. Der Vorteil dieses Tests ist, dass dieser Hinweise auf eine passagere (vorübergehend auftretende) Immunität liefert. Zur Dauer der Immunität gegenüber SARS-CoV-2 liegen bisher noch keine Daten vor. Dies gilt auch für eine etwaige Immunität gegenüber bestimmten Virusmutationen. Dennoch stellt der Neutralisationstest (NT), aufgrund der sehr genauen Testergebnisse, quasi den Goldstandard der indirekten Corona Testverfahren dar.
6. Ich verstehe den Befund (Antikörper) nicht, bin ich positiv oder negativ?
Auf Wunsch reservieren wir Ihnen gerne einen Termin für eine ärztliche Befundbesprechung (kostenpflichtig). Kontakt: ursula.kuetzler@ivf.at
7. Wird der Befund des Neutralisationstests anerkannt (Behörde, Restaurant, Frisör, etc.)?
Ausgehend vom Standort unseres IVF-Zentrums in Bregenz gelten in Vorarlberg als Ausnahme bzw. Befreiung von den sogenannten Eintrittstests (z.B. Gasthaus, Friseur), bestehend aus Antigen- oder PCR-Test, derzeit ein offizieller Nachweis einer durchgemachten COVID-19 Erkrankung (max. 6 Monate zurückliegend), mittels ärztlichem Attest oder auch mittels behördlichem Absonderungsbescheid.
Ein Neutralisationstest erfüllt diese Voraussetzung nur in Verbindung mit einem entsprechenden Ärztlichen Attest, welches auf Basis eines positiven Testergebnisses ausgestellt wird (3 Monate gültig).
An der Grenze bzw. bei der Einreise nach Österreich gelten diese Ausnahmen aktuell nicht (siehe dazu nachfolgende FAQ).
8. Kann ich mit dem AK/NT-Befund reisen bzw. über die Grenze?
Gemäß den gültigen Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen in Österreich muss bei der Einreise, sowohl eine Registrierung (→ Online Formular) vorgenommen, als auch ein gültiges negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (Akutnachweis) zur Vorlage beim Grenzübergang mitgeführt werden (molekularbiologischer Test höchstens 72h, Antigen-Test maximal 48h zurückliegend). SARS-CoV-2-Selbsttests, Antikörpertests und/oder Schutzimpfungen werden derzeit nicht berücksichtigt (→ mehr erfahren).
Nachweis einer SARS-CoV-2 Infektion
Seit Beginn der COVID-19 Pandemie, bieten wir nicht nur unseren Patientenpaaren im Rahmen der Serologie, sondern allen Interessierten die Möglichkeit, über ein zertifiziertes Labor (Vertragslabor der NEXTCLINICS IVF Zentren Prof. Zech) eine persönliche Testung auf SARS-CoV-2 ("Corona Virus") in Anspruch zu nehmen. Dabei kann sowohl ein PCR-Test als auch ein Schnelltest (Antigen) oder ein Antikörpertest durchgeführt werden. Die entsprechende Probenabnahme (Rachen- und Nasenabstrich bzw. Blutabnahme) erfolgt durch unser geschultes Fachpersonal in speziell dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Römerstraße 2, GWL 3. Stock).
weitere Links:
Im Rahmen unserer Kinderwunschbehandlungen haben wir die Befunde für unsere Patientenpaare mit der Abklärung auf SARS-CoV-2 erweitert (Serologie). Unseren hohen Qualitäts- und Hygienestandards entsprechend, bieten wir diese Testung, als Hilfestellung für unser Land Vorarlberg und unsere Region, routinemäßig auch der gesamten Bevölkerung an. Was dabei für alle Interessierten sehr wichtig ist: Bitte registrieren Sie sich vorab online und kommen Sie nur gesund in unsere Praxis. Falls Sie die bekannten COVID-19 Symptome, wie Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit aufweisen, wählen Sie die Gesundheitshotline 1450. Dort erhalten Sie weitere Anweisungen.