Loading...

Was kostet eine IVF / Kinderwunschbehandlung?

Die Gründe für das Ausbleiben einer Schwangerschaft können sehr unterschiedlich sein. Deshalb klären wir zunächst Ihre Ausgangslage professionell und umfassend ab. In Folge können wir eine Diagnose stellen und gemeinsam Ihre persönliche Therapie festlegen.

Individuelle Therapien

Eine genaue Aussage darüber, was eine auf Sie individuell abgestimmte Behandlung kosten wird, kann schlussendlich nur Ihr Arzt / Ihre Ärztin im persönlichen Gespräch treffen. Denn, ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige medizinische Situation von Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in.

Die Therapiekosten setzen sich aus den ärztlich angewiesenen Untersuchungen, Behandlungen und Zusatzaufwendungen zusammen. Diese können mehr und weniger umfangreich sein. Wichtig ist auch die Qualität des IVF-Zentrums, die Erfahrung der durchführenden Mediziner und Biologen, sowie die angewendeten Technologien. Und natürlich auch die Anzahl der Therapie-Zyklen: Je mehr Versuche bis zur Schwangerschaft benötigt werden, umso höher sind die Kosten. Deshalb gilt:

"Die günstigste Therapie ist jene, die möglichst im ersten Therapiezyklus zu einer intakten Schwangerschaft und Geburt eines gesunden Kindes führt."

Preise für häufige Leistungen in der Kinderwunsch-Therapie

gültig ab 01.04.2025, inkl. USt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Preise für Therapien aus abgeschlossenen Behandlungsverträgen behalten ihre Gültigkeit.
Ausführliches Erstgespräch
Beim Erstgespräch (vor Ort oder online) wird ihre individuelle Situation (medizinische Vorgeschichte, Befunde, Therapieoptionen, Kosten usw.) ausführlich mit einem Facharzt/einer Fachärztin besprochen. Dies ist ein entscheidender Schritt auf Ihrer Reise zum Wunschkind. Deshalb nehmen wir uns besonders viel Zeit für Sie! Außerdem können beim Erstgesprächstermin bereits erste Untersuchungen durchgeführt werden: z.B. Sondenlängenbestimmung (EUR 199.00) oder Ultraschall-Follikulometrie (EUR 68.00).

Anmeldung
IVF/ICSI (Selbstzahler)
Obwohl die individuellen Voraussetzungen und Therapiemöglichkeiten unterschiedlich sind, finden Sie hier einen "Paketpreis" für die reproduktions-medizinische Behandlung mit IVF oder ICSI. Je nach Situation können zusätzliche Therapieoptionen sinnvoll sein. Die Behandlungsmöglichkeiten werden zu Beginn der Behandlung im → Erstgespräch mit dem behandelnden Arzt geklärt.
(Inkl. Therapieplanung, Eizellentnahme, künstliche Befruchtung und Embryotransfer. Exkl. Narkose durch Anästhesist, Kryokonservierung/Lagerung von überzähligen Embryonen)
IVF/ICSI (mit IVF-Fonds)
(ihr 30% Anteil)
Next Fertility IVF Prof. Zech Bregenz ist dazu berechtigt, Behandlungen über den IVF-Fonds abzurechnen. Patienten aus Österreich können somit die Kostenübernahme durch den IVF-Fonds beantragen. (siehe → IVF-Fonds)
Insemination
(Preis für AIH = artificial insemination by husband, d.h. Insemination mit Samen des Partners)
-
Inseminationen können mit Samen des Partners oder mit Spendersamen durchgeführt. Kosten für Insemination mit → Spendersamen (AID = artificial insemination by donor): 1350.00 (exkl. Schwangerschaftsrecht)
ROPA
Frauenpaare können wir die Partnerspende (ROPA) anbieten, um dem Paar die Möglichkeit zu geben, gemeinsam und aktiv an der Schwangerschaft beteiligt zu sein (siehe → ROPA). Preis inkl. Spendersamen, exkl. Schwangerschaftsrecht*
*ein Samenspender darf gesetzlich max. für 3 Paare verwendet werden. Dies wird durch das Schwangerschaftsrecht ("pregnancy slot") garantiert.
Eizellspende

Bitte Preisanfrage über:
Eizellvorsorge
Beinhaltet Stimulation, Eizellentnahme unter Sedierung durch den Anästhesisten, Vitrifikation und anschließende Kryolagerung der gewonnenen Eizellen für das 1. Jahr.
Kryokonservierung
Aseptisches Einfrieren von Eizellen, befruchteten Eizellen, Embryonen, Spermatozoen, Hodengewebe nach Biopsie im IVF-Labor. (siehe auch → Vitrifikation)
exkl. Lagerungsgebühren
Kryo-Lagerung pro Jahr
Lagerungskosten für kryokonservierte Zellen, Embryonen, Gewebe für 1 Jahr.
Präimplantationsdiagnostik
PID im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung. Der Preis beinhaltet die Biopsie und genetische Untersuchung (PTG-A) eines (1) Embryos hinsichtlich der Vollständigkeit der Chromosomen.
Für PGT-M (monogenetische Erkrankungen und PGT-SR (strukturelle Chromosomen-Aberrationen) sind verschiedene Setups nötig. Die Kosten variieren entsprechend.
Spermiogramm
Preis für das Basisspermiogramm nach internationalen WHO-Kriterien. Für detailliertere Untersuchungen empfehlen wir das Spermiogramm surrounding für EUR 250.00, oder das Spermiogramm molecular für EUR 750.00. Weitere Infos: → Spermiogramm. Inkl. Biopsie (Entnahme von Zellmaterial im Labor)

Finanzielle Unterstützung

Eine Kinderwunschbehandlung ist mit Kosten verbunden. Inwieweit diese Kosten einer Kinderwunschbehandlung übernommen werden, hängt von unterschiedlichen Kriterien und Faktoren ab. Die Zuzahlung (Finanzierung) oder anteilige Kostenerstattung/Beteiligung durch die Krankenkassen ist im Ländervergleich unterschiedlich:

→ Kostenübernahme/Krankenkassen für Patienten aus Deutschland
→ Kostenübernahme/Krankenkassen für Patienten aus der Schweiz
→ Kostenübernahme/Krankenkassen für Patienten aus Österreich

Kostenübernahme/Krankenkassen für Patienten aus Deutschland

Kostenbeteiligung durch Krankenkassen

Gesetzlich und privat Krankenversicherte sind grundsätzlich berechtigt, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in diesem Fall Österreich, behandeln zu lassen. Die Kosten werden durch die Versicherung nur erstattet, wenn die Behandlung nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) erlaubt ist bzw. die Behandlung nach dem dt. ESchG durchgeführt wird. Dieses ist z.B. nicht der Fall, wenn aus vielen Eizellen mehr Embryonen bis zum 5. Tag herangereift sind, als innerhalb des Zyklus transferiert werden sollen, und diese Blastozysten kryokonserviert werden müssen (EsbG § 1 Abs. 3). Ob die durchgeführte Behandlung im Einklang mit dem dt. ESchG steht und eine Kostenerstattung erfolgen kann, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Die Behandlung nach dt. ESchG ist bei Next Fertility IVF Prof. Zech in Bregenz möglich. Mit unserem Know How, unserer Expertise und der Erfahrung von über 40 Jahren können wir die Therapie nach dem dt. ESchG so gestalten, dass optimale Behandlungsergebnisse erzielt werden können. Abschließend möchten wir festhalten, dass das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz eines der liberalsten in Europa ist und dementsprechend die Therapie nach österreichischer Gesetzgebung mehr medizinische Möglichkeiten und Chancen einräumt.

Gesetzliche Krankenkassen

Für gesetzlich Krankenversicherte ergeben sich die Voraussetzungen u.a. aus den Regelungen in § 27a SGB V. Danach muss die Behandlung vor Beginn von der Krankenkasse bewilligt werden. Die Partner müssen miteinander verheiratet sein. Auch gibt es Altersgrenzen: beide Partner müssen mindestens 25 Jahre alt sein, und die Frau darf nicht älter als 40 Jahre und der Mann nicht älter als 50 Jahre alt sein. Es werden höchstens drei Versuche für die IVF- oder die ICSI-Behandlung zu 50% gezahlt. Dass das Personenprinzip regelt, dass eine Krankenkasse nur diejenigen Kosten erstattet, die für die Behandlung ihres Versicherungsmitgliedes entstehen. Die Beihilfevorschriften verweisen auf die Regelungen der gesetzlichen Krankenkasse.

Private Krankenversicherungen

Bei Privatversicherten ist der Versicherungsvertrag maßgebend. Die Versicherungskonditionen können je Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein. Die jeweiligen Versicherungs- und Tarifbedingungen regeln, ob und wieweit die Kosten erstattet werden. Grundsätzlich ist keine vorhergehende Genehmigung erforderlich, auch wenn eine genaue Prüfung zu empfehlen ist! Auch müssen die Partner nicht miteinander verheiratet sein. Es gilt hier das Verursachungsprinzip. Die Krankenversicherung übernimmt die Leistungen, wenn ihr Versicherungsmitglied die Behandlung verursacht hat und die Behandlung eine 15%ige Erfolgsaussicht verspricht. Solange diese Voraussetzungen gegeben sind, ist die Anzahl der Versuche nicht beschränkt und die Kosten werden tarifgemäß zu 100% erstattet.

Probleme bei der Erstattung ergeben sich regelmäßig bei der Bewertung der Voraussetzungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, vor allem dann, wenn beide Partner nicht gleich gesetzlich oder gleich privat versichert sind.

Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche kann es hilfreich sein einen → Spezialisten beizuziehen.

Kinderwunschbehandlungskosten können steuerrechtlich als außergewöhnliche Belastungen dargestellt werden und wären damit von der Steuer absetzbar. Allerdings gilt für die steuerliche Absetzbarkeit, dass die durchgeführte Behandlung dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) entspricht (siehe Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.01.2022, VI R 34/19).

Kostenübernahme/Krankenkassen für Patienten aus der Schweiz

Behandlungskosten für die In-vitro-Fertilisierung (IVF) und die intrazytoplasmische Spermieninjektion (ICSI) werden von der Grundversicherung in der Schweiz generell nicht gedeckt. Einige Zusatzversicherungen bieten jedoch begrenzte Leistungen für solche Behandlungen an.

Die obligatorische Gesundheits-Grundversicherung in der Schweiz deckt einige Basis-Leistungen im Zusammenhang mit Kinderwunschbehandlungen ab, wie zum Beispiel diagnostische Abklärungen, hormonelle Stimulationstherapien oder intrauterine Inseminationen (IUI). Dazu müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden - die Frau darf etwa das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Behandlungen im Ausland (auch EU) gelten zudem spezielle Regelungen.

Es ist zu empfehlen, sich direkt bei der Krankenkasse über mögliche Unterstützungsleistungen zu informieren.

Auch in der Schweiz gilt, dass Ausgaben für Hormonbehandlungen sowie für Verfahren wie Insemination oder künstliche Befruchtung/In-vitro-Fertilisation (IVF/ICSI) steuerlich absetzbar sein können. Es empfiehlt sich deshalb, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und die Absetzbarkeit mit Ihrem Steuerberater zu klären.

Kostenübernahme/Krankenkassen für Patienten aus Österreich

Next Fertility IVF Prof. Zech in Bregenz ist eine Klinik mit Fonds-Vertrag. Unsere Patienten können den IVF-Fonds in gleicher Weise in Anspruch nehmen wie in anderen vergleichbaren Krankenanstalten. Für Patienten entstehen dabei die gleichen Kosten.

Der Österreichische IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Gesundheit und trägt zur finanziellen Entlastung von ungewollt kinderlosen Paaren bei, die nur mit medizinischer Hilfe schwanger werden können. Die Kosten werden übernommen, wenn das Kinderwunschpaar bestimmte Voraussetzungen erfüllt (siehe FAQ), und die Behandlung bei einem Vertragspartner (z.B. Next Fertility IVF Prof. Zech Bregenz) erfolgt. Mitfinanziert werden IVF, ICSI, Kryozyklus und MESA/TESA/TESE. Nicht unterstützt werden die Kosten für eine Insemination (IUI) oder Behandlungen, bei denen Samenspenden oder Spendereizellen verwendet werden. Auch nach einer vorausgegangenen Sterilisation einer der beiden Partner werden keine Kosten für eine Kinderwunschbehandlung übernommen.

Unser Kinderwunschzentrum in Bregenz (Next Fertility IVF Prof. Zech Bregenz) ist eine IVF-Fonds-Krankenanstalt. Wir sind daher vertraglich durch das BMSGPK (Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) dazu berechtigt, Patienten in Bregenz den österreichischen IVF-Fonds anbieten zu können. Vom IVF-Fonds werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70% der Kosten für Maßnahmen der In-vitro-Fertilisierung (IVF) getragen. In diesen Fällen muss nur der 30%ige Selbstbehalt vom ansuchenden Paar übernommen werden.


Tarife und Selbstkostenanteile für Kinderwunschbehandlungen gem. IVF-Fonds-Gesetz Österreich:

Alter der Frau Behandlung mit IVF Behandlung mit ICSI
Tarif Selbstkostenanteil (30%) Tarif Selbstkostenanteil (30%)
unter 35 Jahre 3.175,48 3175 952,64 953 3.515,76 3516 1.054,73 1055
35 - 40 Jahre 3.388,96 3389 1.1016,69 1107 3.729,24 3729 1.118,77 1189
über 40 Jahre keine Kostenübernahme durch IVF-Fonds keine Kostenübernahme durch IVF-Fonds
(Preise in der Tabelle in Euro exkl. USt. Quelle: Broschüre "Wir möchten ein Baby", Herausgegeben vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Ausgabe 17. Juni 2024). Für IMSI keine Kostenübernahme durch IVF-Fonds.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des IVF-Fonds in Österreich:
  • Einer der beiden Partner muss den Hauptwohnsitz in Österreich haben
  • Das Paar muss in aufrechter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben
  • Die Gesetzgebung unterscheidet nicht zwischen homosexuellen oder heterosexuellen Paaren.
  • Altersgrenze: die Frau darf nicht das 40. und der Mann nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben (bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren darf die Frau, die das Kind austrägt, das 40. Lebensjahr, und ihre Partnerin das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben). Wird die Altersgrenze während der IVF-Fonds-Behandlung überschritten, wird die Zuzahlung für diesen Versuch noch durchgeführt.
  • Es muss eine medizinische Indikation für eine Kinderwunschbehandlung vorliegen, z.B. Endometriose, PCOS, verschlossene Eileiter, Fruchtbarkeitseinschränkungen des Mannes.
  • Für beide PartnerInnen muss ein Nachweis über die Leistungszuständigkeit entweder der gesetzlichen Krankenversicherung, einer Krankenfürsorgeeinrichtung oder einer privaten Krankenversicherung vorgelegt werden.

So gehen Sie vor, um eine Unterstützung durch den IVF-Fonds zu beantragen:
  1. Vom IVF-Zentrum ist festzustellen, ob eine entsprechende Sterilitätsdiagnose vorliegt und auch sonstige Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds erfüllt sind.
  2. zwischen dem Paar und dem IVF-Zentrum wird ein Behandlungsvertrag geschlossen
  3. Vor der Behandlung ist ein Antrag an den IVF-Fonds durch das IVF-Zentrum zu stellen -es ist keine individuelle Antragstellung an den IVF-Fonds durch das Paar erforderlich
  4. Therapiestart erfolgt nach Antragsgenehmigung durch den IVF-Fonds
  5. Mit der Durchführung eines Fonds-Versuches verpflichtet sich das Paar, dem Kinderwunschzentrum, in dem der Fonds-Versuch durchgeführt wurde, das Ergebnis der Therapie, also den Schwangerschaftstest, sowie eine allfällige Geburt jeweils binnen drei Monaten zu melden. Unterbleibt diese Meldung sind die anteilsmäßig bezahlten Kosten dem IVF-Fonds zurückzuerstatten.

Therapien, bei denen Kinderwunschpaare den österreichischen IVF-Fonds beantragen, sind gesetzlich reglementiert und österreichweit für alle Kinderwunschzentren vereinheitlicht. Auch zwischen öffentlichen/staatlichen Krankenhäusern und privaten Kinderwunschzentren sind nur geringe Unterschiede erlaubt. Für den Fonds müssen bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme (z.B. Alter, Wohnort, Vorversuche, medizinische Indikationen) vorliegen, und auch die Behandlungsoptionen sind vorgegeben. Erweiterte Behandlungsoptionen werden im IVF-Fonds-Gesetz nicht berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen zu den Behandlungskosten bei künstlicher Befruchtung

Je nach Herkunftsland gelten für Patienten aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz unterschiedliche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Kinderwunschbehandlung durch die öffentlichen und privaten Krankenkassen. Eine Rolle spielt dabei die gewählte Versicherung (öffentliche, private, Zusatzversicherung), die medizinischen Indikationen und die individuellen Voraussetzungen. Werden gewisse Bedingungen erfüllt, können Patienten aus Österreich eine Bezuschussung durch den IVF-Fonds beantragen. Wenn in Deutschland versicherte Patienten in Österreich eine Behandlung nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz wünschen, übernehmen die deutschen Krankenkassen die Kosten im selben Umfang wie bei einer Behandlung in Deutschland. Die Schweizer Krankenkassen übernehmen i.d.R. keine Kosten für die Kinderwunschbehandlung mit IVF/ICSI, weder im Inland (Schweiz) noch im Ausland (Österreich), wodurch diese privat zu zahlen sind.

Für die Patienten aus Deutschland übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel 50% der Kosten für 3 Behandlungen. Für die Kostenübernahme einer 3. Behandlung muss in den Vorzyklen eine Befruchtung stattgefunden haben. Die Behandlung muss dabei in Österreich nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz erfolgen. Auf Patientenwunsch kann die Behandlung bei Next Fertility IVF Prof. Zech in Bregenz nach dem deutschen ESchG durchgeführt werden.

In der Schweiz übernimmt die Grundversicherung keine Kosten für die IVF. Lediglich diagnostische Abklärungen und hormonelle Behandlungen werden von der Grundversicherung getragen. Teilweise können Zusatzversicherungen IVF-Kosten übernehmen. In der Regel werden die Kosten für die künstliche Befruchtung (IVF/ICSI/IMSI) – sowohl im Inland (Schweiz) als auch im Ausland (Österreich) – vom Patienten privat bezahlt.

Die Kosten für die Durchführung eines IVF-Zyklus im privaten Kinderwunschzentrum Next Fertility IVF Prof. Zech in Bregenz beträgt € 4860.00. Hinzu kommen die Kosten für die Anästhesie und Medikamente. Auf Basis der individuellen Situation können weitere Untersuchungen oder Therapien sinnvoll und notwendig sein, um die bestmöglichen Chancen auf eine Schwangerschaft und die Geburt eines gesunden Kindes zu erhalten. Zusätzliche Therapieoptionen sind im Basispreis nicht enthalten und werden individuell und persönlich im Arztgespräch besprochen. Wir stellen sicher, dass bei uns angebotene, zusätzliche Therapieleistungen, sogenannte „add-ons“, nur mit wissenschaftlicher Evidenz zum Einsatz kommen. (siehe → Blogbeitrag).

Im Allgemeinen liegen die Erfolgschancen für eine Schwangerschaft nach IVF zwischen 30% und 50% pro Zyklus. Die Erfolgschance variiert jedoch sehr stark, und ist unter anderem abhängig vom Alter der Frau, der medizinischen Vorgeschichte, der Qualität der Embryonen, der im Kinderwunschzentrum angebotenen und eingesetzten Therapieoptionen und der Erfahrung der Ärzte und Biologen. Für die individuelle Beurteilung Ihrer persönlichen Situation (und damit der Erfolgsschance) ist ein → ausführliches Erstgespräch durch eine/n unserer Fachärzt/innen erforderlich.

Eine IVF, wie sie schon 1979 erstmalig durchgeführt wurde, ist technisch weniger aufwändig. Die ICSI/IMSI bietet eine größere Sicherheit für die Befruchtung der Eizelle, da bestimmte Prozesse aktiv unterstützt werden können. Bei Next Fertility IVF Prof. Zech Bregenz wird im Preis nicht unterschieden zwischen einer IVF oder ICSI-Behandlung. Auch die Anzahl der behandelten Eizellen hat keinen Einfluss auf die Kosten. Ob eine konventionelle IVF oder eine ICSI/IMSI durchgeführt werden sollte, hängt im Wesentlichen von der individuellen Voraussetzung des Paares ab. Klare medizinische Indikationen für die Therapie mit ICSI/IMSI sind u.a.:
  • Fertilitätseinschränkungen beim Mann
  • Befruchtungsversagen nach Vor-Versuchen mit konventioneller IVF
  • geringe Anzahl an Eizellen

Die Behandlungskosten für eine Kinderwunschbehandlung in Österreich variieren je nach eingesetzten Therapiemaßnahmen. Für eine IVF/ICSI-Therapie ohne Zusatzleistungen und ohne Unterstützung durch die Krankenkasse oder den österreichischen IVF-Fonds fallen üblicherweise Kosten zwischen € 4.000 - 5.000 an (siehe → Preisliste.) Für Behandlungen, die nach dem IVF-Fonds-Gesetz erfolgen, sind die Behandlungskosten österreichweit vereinheitlicht und gedeckelt. Die Preise für Fonds-Behandlungen mit 30% Selbstbehalt sind daher in allen Zentren in Österreich gleich (siehe → Tabelle Preisliste IVF-Fonds).